Sollten Sie Schwierigkeiten bei der
Online-Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte per Telefon unter 09631 7076-19
an uns.
Die Kosten für die Infektionsbelehrung sind vor Ort zu begleichen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Bei Tätigkeitsbeginn darf die die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein.
- Nur das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort des Bürgers oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt dürfen diese Erstbelehrung durchführen.
- Bitte beachten Sie , dass bei Personen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter bei der Belehrung durchgehend mit anwesend sein muss.
- Bei Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss die Belehrung als Einzelbelehrung mit Dolmetscher durchgeführt werden. Für die Einzelbelehrung muss ein gesonderter Termin vereinbart werden unter 09631 7076-19.