Berufsschifffahrt
Die Besatzungen der Berufsschifffahrt absolvieren einen einwöchigen Kurs nach den Vorgaben der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Der Kurs endet mit der Prüfung für das Radarschifferzeugnis Rhein.
Behörden-, Sport- und Seeschifffahrt
Für Behörden-, Sport- und Seeschifffahrtsgesellschaften bieten wir den Radarpatentkurs auf schweizerischen Gewässern nach der Binnenschifffahrtsverordnung Art. 88a an. Der Kurs dauert inkl. Prüfung vier Tage. Die Prüfung endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Bei bestandener Prüfung kann der Teilnehmer bei den zuständigen Behörden ein schweizerisches Radarpatent beantragen.
Theorie
• Radartheorie
• Auswertung des Radarbildes
• Radarbildstörungen
• Bedienung des Radargerätes
• Besondere polizeiliche Vorschriften
Praxis
• Fahren mit Radar unter erschwerten Bedingungen.
• Die Fahrten finden auf dem Feuerlöschboot Basel – Stadt statt.
Anforderungen und Ablauf der Prüfung
Für die Teilnahme ist eine Fahrberechtigung mindestens der Kategorie A (Motorbootführerschein) erforderlich. Am ersten Tag erfolgt eine Eingewöhnungsfahrt mit Sicht, um sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Die Prüfung wird gemäss der Verordnung des Bundesamts für Verkehr (BAV) durchgeführt und umfasst sowohl den Einmann- als auch den Zweimannfahrstand. Detaillierte Informationen zur Prüfungsrichtlinie fin
Erfahrung im Umgang mit Radar wird dringend empfohlen.
Tag 1: Berufsfeuerwehr Basel, Kornhausgasse 18, 4051 Basel
Tag 2-4: Steig Feuerlöschboot BS "Christophorus", St. Johanns-Rheinweg, 4056 Basel
Radarpatent Wiederholungskurs (1 Tag)
Termin nur auf Anfrage.